REACh

Seit 01. Juni 2007 ist mit der REACh-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) eine grundlegende Reform des europäischen Chemikalienrechts in Kraft getreten.

Die REACh-Verordnung regelt die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung der in der europäischen Gemeinschaft verwendeten Chemikalien. Sie soll für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt vor Belastungen durch chemische Stoffe sorgen. Die hiervon betroffenen Stoffe werden von der Europäischen Chemikalienagentur ermittelt und auf einer sogenannten Kandidatenliste veröffentlicht.

Aktueller Stand der Umsetzung:

ritterwerk arbeitet eng mit seinen Lieferanten zusammen, um die benötigten Informationen zu erfassen und zu bewerten. Nach unserem jetzigen Kenntnisstand sind keine Stoffe der Kandidatenliste in unseren Produkten oder deren Verpackung in Konzentrationen von über 0,1 Gew-% enthalten

Aktuelle Kandidatenliste: http://echa.europa.eu/chem_data/authorisation_process/candidate_list_table_en.asp

 

 

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